Produktsicherheit und Haftungsschluss.

GP-3-Druck – Produktsicherheit & Haftungsausschluss  

§ 9 Produktsicherheit und Haftungsausschluss (1) GP-3-Druck fertigt 3D-Druckteile ausschließlich im Auftrag des Kunden nach dessen bereitgestellten Konstruktionsdaten (z. B. STL- oder STEP-Dateien). Eine Prüfung der Konstruktion, Materialauswahl oder späteren Verwendung auf technische Sicherheit, Funktionstauglichkeit oder rechtliche Zulässigkeit erfolgt nicht. (2) Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher relevanter Vorschriften, Normen und Sicherheitsanforderungen, die für das jeweilige Endprodukt oder dessen Einsatzbereich gelten. Dies gilt insbesondere für Bauteile, die sicherheitsrelevanten, mechanischen oder elektrischen Belastungen ausgesetzt sind. (3) GP-3-Druck übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung der gedruckten Teile oder durch fehlerhafte Konstruktionsdaten entstehen. (4) GP-3-Druck fertigt keine Produkte, die unter das Waffenrecht, Medizinprodukterecht, Lebensmittelrecht oder ähnliche spezielle Sicherheitsvorschriften fallen. Entsprechende Aufträge werden abgelehnt. (5) Sämtliche gedruckten Teile sind grundsätzlich als Prototypen, Anschauungsmodelle oder Ersatzteile ohne Zulassung zu verstehen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

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